Blindstromkompensation Der Einsatz von Leistungskondensatoren zur Blindleistungs-Kompensation spart Blindstromkosten und führt zu besserer Nutzung Ihres Netzes. Wirtschaftlicher Betrieb induktiver Verbraucher muss deshalb mit Maßnahmen zur Blindstrom-Kompensation gekoppelt sein. Festkompensation: Leistungskondensatoren mit Nennspannungen bis 690 V, Nennleistungen von 2,5 bis 120 kvar pro Einheit, entsprechend den Bestimmungen VDE 0560, Teil 4 1 und IEC 831. Regelbare Kompensationsanlagen: Die Blindleistung sämtlicher angeschlossener Verbraucher wird zentral, in Anpassung an deren Blindleistungsbedarf, selbsttätig durch Zu- oder Abschalten ausgeglichen.