Zürich, Schweiz, und Memphis, Tennessee, 11. Mai 2012 – ABB Ltd (NYSE: ABB) und die Thomas & Betts Corporation (NYSE: TNB), ein führender nordamerikanischer Anbieter von Niederspannungsprodukten, haben heute bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission die vorgesehene Übernahme von Thomas & Betts durch ABB genehmigt hat.
Die Transaktion wurde zuvor bereits von den US-amerikanischen, kanadischen und türkischen Kartellbehörden genehmigt. Wie am 2. Mai 2012 bekannt gegeben, haben auch die Aktionäre von Thomas & Betts der Übernahme zugestimmt.
Mit der Genehmigung durch die EU-Kartellbehörden wurde die letzte verbleibende regulatorische Bedingung für die Übernahme erfüllt. ABB und Thomas & Betts gehen davon aus, dass die Transaktion nun in Kürze abgeschlossen werden kann.
Vorbehalte gegenüber Zukunftsaussagen von ABB
Diese Pressemitteilung enthält "Zukunftsaussagen" im Zusammenhang mit der Übernahme von Thomas & Betts durch ABB. Die gemachten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen und bergen Risiken und Unwägbarkeiten, von denen viele schwer vorherzusagen sind und ausserhalb des Einflussbereichs von ABB liegen. Das kann dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den aktuellen Erwartungen abweichen. Für Zukunftsaussagen können keine Garantien abgegeben werden. Neben anderen Risiken und Unwägbarkeiten kann nicht garantiert werden, dass die Übernahme abgeschlossen wird oder dass sie innerhalb des vorgesehenen Zeitraums abgeschlossen wird. Zusätzliche Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme bestehen darin, dass die erwarteten Vorteile der Übernahme, einschliesslich Synergieeffekten, nicht eintreten und dass sich die Integration von Thomas & Betts in den ABB-Konzern erheblich verzögert oder kostenaufwendiger oder schwieriger gestaltet als erwartet. Zukunftsaussagen in dieser Pressemitteilung sollten zusammen mit den zahlreichen das Geschäft von ABB betreffenden Unwägbarkeiten geprüft werden, dazu zählen insbesondere jene, die im Abschnitt "Cautionary Factors" im ABB-Geschäftsbericht mit Formular 20-F für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr erwähnt werden. ABB ist nicht verpflichtet, Zukunftsaussagen öffentlich zu aktualisieren, weder infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen.
Vorbehalte gegenüber Zukunftsaussagen von Thomas & Betts
Diese Pressemitteilung enthält "Zukunftsaussagen" im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsaussagen sind keine historischen Tatsachen und bergen Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb, dem Geschäft und den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen von Thomas & Betts. Zukunftsaussagen können durch Begriffe wie "erreichen", "sollten", "könnten", "können", "rechnen mit", "erwarten", "glauben", "beabsichtigen", "vorhersagen", "wollen" und durch ähnliche Ausdrücke als solche gekennzeichnet werden. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen und Überzeugungen von Thomas & Betts und bergen verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten. Das kann dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die in den Zukunftsaussagen ausgedrückt oder angedeutet werden. Zu diesen Risiken und Unwägbarkeiten zählen unter anderem: 1) das Risiko, dass eine Bedingung für den Abschluss der vorgesehenen Transaktion nicht erfüllt wird, 2) die Fähigkeit von Thomas & Betts und ABB, die vorgesehene Übernahme zu vollziehen, einschliesslich der Finanzierung der Übernahme, 3) mögliche Nachteile für die Unternehmen infolge von Unsicherheiten im Hinblick auf die Übernahme, 4) die Fähigkeit von Thomas & Betts, wichtiges Personal zu halten und einzustellen und Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern aufrechtzuerhalten, und 5) die Möglichkeit, dass zukünftige regulatorische oder gesetzgeberische Massnahmen auf die Branche Anwendung finden, sowie weitere Risiken, die in den von Thomas & Betts und ABB bei der SEC eingereichten Berichten beschrieben werden. Eine nähere Beschreibung dieser Risiken, Unwägbarkeiten und anderen Angelegenheiten findet sich im Abschnitt "Risk Factors" im Geschäftsbericht von Thomas & Betts mit Formular 10-K für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr, eingereicht bei der SEC am 17. Februar 2012, sowie in weiteren Einreichungen von Thomas & Betts bei der SEC.
Da Zukunftsaussagen Risiken und Unwägbarkeiten bergen, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den gegenwärtig von Thomas & Betts erwarteten Ergebnissen und Ereignissen abweichen. Thomas & Betts ist nicht verpflichtet bzw. schliesst die Verpflichtung ausdrücklich aus, in dieser Einreichung enthaltene Informationen zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.