Die EU MEPS für Elektromotoren wurde am 22. Juli 2009 vom Europa-Parlament verabschiedet. Die Verordnung legt verpflichtende Wirkungsgradklassen für Elektromotoren fest, die auf den europäischen Markt gebracht werden.
Die EU MEPS umfasst nahezu alle 2-, 4- und 6-poligen, eintourigen Drehstrom-Asynchronmotoren mit einem Leistungsbereich von 0,75 kW bis 375 kW. Weitere Informationen erhalten Sie über die Links in der rechten Spalte.
Zeitplan für die Umsetzung:
| Zeitplan | Anforderung | Hinweise |
Phase 1:
Ab dem 16. Juni 2011 | Die Motoren müssen die Wirkungsgradklasse IE2 erfüllen. | IE2 / hoher Wirkungsgrad
- vergleichbar mit EFF1 (europäisches CEMEP-Abkommen) |
Phase 2:
Ab dem 1. Januar 2015 | Motoren mit einer Nennleistung von 7,5 – 375 kW müssen ENTWEDER die Wirkungsgradklasse IE3 ODER, wenn sie mit einem drehzahlgeregelten Antrieb ausgestattet sind, IE2 erfüllen. | IE3 / Premium-Wirkungsgrad
- von der Klasse IE2 abgeleitet mit ca.15% geringeren Verlusten |
Phase 3:
Ab dem 1. Januar 2017 | Motoren mit einer Nennleistung von 0,75 – 375 kW müssen ENTWEDER die Wirkungsgradklasse IE3 ODER, wenn sie mit einem drehzahlgeregelten Antrieb ausgestattet sind, IE2 erfüllen. |  |