Aus Schaden zu neuen Einsichten
10. Juli 1976: Im norditalienischen Ort Seveso setzte ein Giftgasunfall hochgiftiges Dioxin (TCDD) frei, bei dem erhebliche Schäden für Mensch und Umwelt entstanden. Auslöser war eine unkontrollierte Überhitzungsreaktion, die durch Überdruck eine Sicherung zerstörte. Automatische Kühlsysteme für den Reaktor fehlten; zum Zeitpunkt des Störfalls befand sich kein Chemiefachpersonal im Werk. Nur ein Zufall verhinderte den Austritt einer noch größeren Giftstoffmenge.
Umsetzung in rechtliche Grundlagen
Konsequenz war eine Verschärfung der Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Mensch, Lebewesen und Umwelt.
Mitte der 80er Jahre führt die Europäische Union die Seveso I-Richtlinie ein, die später durch die Seveso IIRichtlinie (96/82/EU) ersetzt wurde. Damit änderten sich die EU-rechtlichen Bestimmungen für Anlagen mit großem Gefahrenpotential.
Die deutsche Umsetzung der Richtlinie 96/82/EU erfolgt durch die Störfallverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (12. BImSchV) vom 26. April 2000. Die Störfallverordnung verweist auf
die DIN19250 und 19251, in denen die Anforderungsklassen AK 0-8 zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen definiert werden.
Zum 31.07.2004 laufen die DIN 19250 und 19251 aus. Um der Störfallverordnung weiterhin gerecht zu werden, bieten die IEC 61508 und die IEC 61511 Möglichkeiten zur Risikobeurteilung und zum Nachweis von sicherheitsgerichteten Anlagen.

Diese Normen definieren vier Sicherheitsstufen (SIL1 bis SIL4), die die Maßnahmen zur Risikobeherrschung von Anlagenteilen beschreiben.